Allgemeine Geschäftsbedingungen

Art. 1 Definitionen 

Sofern nicht anders angegeben, gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden Definitionen: 

Vertrag“ – die Vereinbarung zwischen den Parteien, unter der Improve dem Kunden Dienstleistungen erbringt, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Registrierungsformular, die Service- und Datenschutzrichtlinie sowie alle anderen anwendbaren Anhänge, Anlagen und Leistungsbeschreibungen in Bezug auf die Dienstleistungen umfasst. 

Kunde“ – jede juristische Person oder Einzelperson, die ein Registrierungsformular ausfüllt, um ihre Mitarbeiter oder sich selbst (je nach Fall) für die Teilnahme an einer oder mehreren der Dienstleistungen anzumelden. 

Teilnehmer“ – die Einzelperson, die die von Improve festgelegten Anforderungen erfüllt und die Dienstleistungen gemäß dem Vertrag erhält und die ein Kunde sein kann oder nicht. Ist ein Teilnehmer kein Kunde, so akzeptiert er die für Teilnehmer geltenden Geschäftsbedingungen. Erfolgt die Buchung durch einen Kunden im Namen eines Teilnehmers, ist der Kunde dafür verantwortlich, sicherzustellen: (i) dass der Teilnehmer die Anforderungen für die Teilnahme an den spezifischen Dienstleistungen erfüllt; und (ii) dass der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. 

Improve“ – Die Improve International GmbH unter Verwendung der eingetragenen Marke Improve International, Handelsgesellschaft mit Sitz in der Hauptstr.332 65760 Eschborn, und Steuernummer DE 276751615, die in Übereinstimmung und im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzrichtlinie der Anbieter der Dienstleistungen ist; 

Improve International Group“ – Improve, ihre Holdinggesellschaften und alle ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen. 

Rechnung“ – das von Improve an den Kunden ausgestellte Finanzdokument, das die vom Kunden bestellten Dienstleistungen bestätigt und den vom Kunden für die Erbringung dieser Dienstleistungen zu zahlenden Betrag sowie den Zahlungszeitraum enthält. 

Registrierungsformular“ – das vom Kunden physisch oder elektronisch ausgefüllte Formular mit den darin angeforderten Daten, einschließlich (ohne Einschränkung) der Wahl der Dienstleistung. 

Dienstleistungen“ – Alle Kurse oder Schulungen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Abonnements, die von einem Unternehmen der Improve Group zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten und dem Kunden gemäß dem Vertrag geliefert werden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen“ – die in diesem Dokument dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Improve, die die Beziehung zwischen den Parteien regeln. 

 

Art. 2 Vertragsstruktur und Zustandekommen 

2.1 Der Vertrag besteht aus den folgenden Dokumenten, die zusammen die Beziehung zwischen den Parteien regeln: a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; b) Das Registrierungsformular; c) Die Richtlinien bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen; d) Finanzdokumente bezüglich der Dienstleistung (einschließlich der Rechnung). Die Aufmerksamkeit des Kunden wird insbesondere auf Art. 6.3 (Zahlung bei Stornierung), Art. 10 (Stornierung und Änderung) und Art. 13 (Haftung) gelenkt. 

2.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er durch die Erstellung eines Kontos auf der Improve-Website und/oder das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Improve-Website sowie die teilweise oder vollständige Zahlung (Ratenzahlung bzw. vollständige Zahlung) für die Dienstleistung an diesen Vertrag gebunden ist. 

2.3 Wann immer ein Kunde die Dienstleistung(en) telefonisch erwirbt, gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn Improve die Bestätigung erhalten hat von: (i) den Kundendaten, (II) der ausgewählten Dienstleistung, (III) den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (IV) der teilweisen oder vollständigen Zahlung der Dienstleistung(en). Nach alleinigem Ermessen von Improve kann die Anforderung einer teilweisen oder vollständigen Zahlung durch den Erhalt einer gültigen Bestellung des Kunden für die Dienstleistungen ersetzt werden. 

 

Art. 3 Vertragsgegenstand 

Dieser Vertrag hat die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand, wenn diese durch das Ausfüllen eines Registrierungsformulars und die vollständige oder ratenweise Zahlung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefordert werden. 

 

Art. 4 Bereitstellung personenbezogener Daten 

4.1 Der Kunde bestätigt, dass die Bereitstellung bestimmter personenbezogener Daten durch den Kunden oder einen Teilnehmer (je nach Fall) obligatorisch ist, um den Vertrag gemäß Art. 2.2 oben abzuschließen und die Dienstleistungen zu erhalten. 

4.2 Durch die Registrierung für die Bereitstellung einer Dienstleistung verpflichtet sich der Kunde, die im Registrierungsformular angeforderten Informationen oder andere Informationen, die auf andere Weise angefordert werden können und die Improve für die Bereitstellung der angeforderten Dienstleistung als notwendig erachtet, bereitzustellen. Improve kann den Kunden um Nachweise seiner Berechtigung zur Anmeldung für eine Dienstleistung bitten, wie z.B. Details seiner berufsständischen Mitgliedschaft und/oder Registrierungsnummer oder Bildungszertifikate. Sollte Improve den Kunden oder einen Teilnehmer als nicht berechtigt ansehen, erstattet Improve alle Servicegebühren, die der Kunde für Dienstleistungen gezahlt hat, die der Kunde und/oder Teilnehmer nicht erhalten hat. 

4.3 Die vom Kunden bereitgestellten Informationen müssen wahr, genau, aktuell und vollständig sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen bezüglich der für die Teilnahme an einer vom Kunden abonnierten Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen. 

4.4 Der Kunde muss alle bereitgestellten Informationen unverzüglich aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben. 

4.5 Gemäß den vorstehenden Absätzen dieses Art. 4 kann Improve sich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen verlassen, ohne deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Partialität überprüfen zu müssen. 

4.6 Improve behandelt die in diesem Art. 4 genannten personenbezogenen Daten und Informationen gemäß seiner Datenschutzrichtlinie. 

 

Art. 5 Vertragsdauer 

5.1 Der Vertrag beginnt an dem Datum, an dem Improve die erste Zahlung für die Dienstleistungen erhält, und bleibt, sofern er nicht gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird, für die Dauer in vollem Umfang in Kraft und wirksam, die für die Erbringung der angeforderten Dienstleistung und deren vollständige Bezahlung erforderlich ist. 

5.2 Improve unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Dienstleistungen zu den präsentierten Terminen und unter den präsentierten Bedingungen zu erbringen. Der Kunde erkennt jedoch an und akzeptiert, dass solche Termine aus betrieblichen Gründen oder unvorhergesehenen Umständen geändert werden können. Improve haftet nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig für Verzögerungen bei der Erbringung der Dienstleistung, Änderungen der Termine, des Veranstaltungsortes oder des Ersatzes von Trainern, vorausgesetzt, solche Änderungen werden dem Kunden so früh wie möglich mitgeteilt. 

5.3 Sollte die Dienstleistung aus Gründen, die Improve zuzuschreiben sind, storniert werden, hat der Kunde lediglich Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Beträge, und Improve haftet nicht für andere Ausgaben oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Unterkunfts-, Transport- oder Verpflegungskosten, es sei denn, die Stornierung resultiert aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens Improve. 

 

Art. 6 Gebühren, Zahlung und Rechnungsstellung 

6.1 Der Preis jeder Dienstleistung ist der von Improve angegebene und in der an den Kunden ausgestellten Rechnung bestätigte Preis („Servicepreis“), der vom Kunden zu dem Zeitpunkt und gemäß den für jede Dienstleistung angegebenen Zahlungsmethoden zu zahlen ist. 

6.2 Gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Registrierungsdatum zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge zu verlangen, ohne zusätzliche Gebühren zu incurring. Dieses Recht gilt nicht und gilt als verwirkt, wenn die Erbringung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnt (die Teilnahme oder Mitwirkung an den Dienstleistungen gilt als ausdrückliche Zustimmung) oder wenn die Dienstleistung Freizeit- oder Schulungsaktivitäten betrifft, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum geplant sind, wie dies gemäß den Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 zulässig ist. 

6.3 Der Kunde zahlt den Servicepreis, entweder vollständig oder teilweise, gemäß der gewählten Zahlungsmethode zum Zeitpunkt der Registrierung. Die Zahlung zu diesem Zeitpunkt ist eine notwendige Bedingung, um einen Platz in der ausgewählten Dienstleistung zu sichern. Erfolgt die Zahlung nicht wie oben angegeben, behält sich Improve das Recht vor, diesen Platz nicht zu garantieren. 

6.3.1 Unbeschadet der Allgemeinheit von Art. 6.3 ist Improve berechtigt, im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung und Zahlungsverzug bei einer Rate die vollständige Zahlung des ausstehenden Saldos zu verlangen und Verzugszinsen zu berechnen, bevor der Kunde oder der Teilnehmer (je nach Fall) die Dienstleistungen weiterhin in Anspruch nehmen darf. 

6.3.2 Hat Improve einer Zahlung per Lastschrift zugestimmt und wird eine solche Lastschrift vom Kunden jederzeit ohne Benachrichtigung an Improve und einseitig storniert, wird dem Kunden ein zusätzlicher Betrag (Verwaltungsgebühr) berechnet. 

6.3.3 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Art. 10 ist Improve berechtigt, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer einen Kurs storniert oder abbricht, außer gemäß Ziffer 6.2 oder wie anderweitig schriftlich mit Improve vereinbart, nach eigenem Ermessen die sofortige Zahlung eines unbezahlten Servicepreises zu verlangen, sodass der Servicepreis vollständig bezahlt wird. 

6.4 Zahlungen müssen mit der von Improve angegebenen Zahlungsmethode erfolgen. 

6.5 Eine Buchung durch einen Kunden oder einen Teilnehmer für die angeforderte Dienstleistung gilt erst als abgeschlossen, nachdem: i) der Kunde und/oder Teilnehmer alle erforderlichen Vorregistrierungsdokumente zur Zufriedenheit von Improve ausgefüllt hat; ii) Improve eine Anzahlung oder den vollen Betrag der Dienstleistung gemäß der gewählten Zahlungsmethode (in Raten oder vollständig) erhalten hat; und iii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurden. 

6.6 Dokumente bezüglich Zahlungen, einschließlich (ohne Einschränkung) Rechnungen, werden per elektronischer Post (E-Mail) an die vom Kunden bei der Registrierung angegebene Adresse gesendet. 

6.7 Änderungen der E-Mail-Adresse eines Kunden (oder Teilnehmers) oder Anfragen zur Zustellung von Dokumenten auf anderem Wege müssen schriftlich an Improve gerichtet oder bei der Anmeldung festgehalten werden. Anfragen zur Änderung der Zahlungsmethode oder des Zahlungsplans, zur Anforderung von Papierdokumenten und/oder zur Änderung des Rechnungsempfängers nach Ausstellung der Rechnung sind mit einer zusätzlichen Gebühr (Verwaltungsgebühr) verbunden. Um Details zu den anfallenden Verwaltungsgebühren zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: info.uk@improveinternational.com 

6.8 Unbeschadet aller Rechte, die Improve gemäß diesem Vertrag hat, sollte der Kunde, wenn er finanzielle Schwierigkeiten oder andere Probleme bei der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gemäß diesem Art. 6 hat, Improve so bald wie möglich unter info.uk@improveinternational.com kontaktieren, um die Situation zu besprechen. 

 

Art. 7 E-Mail-Richtlinie 

Improve verwendet routinemäßig E-Mails als bevorzugtes Kommunikationsmittel mit dem Kunden und zum Versenden von Dokumenten, einschließlich (ohne Einschränkung) Finanzdokumenten wie Rechnungen. Improve führt regelmäßige Virenprüfungen der für diesen Zweck verwendeten Computersysteme durch. Obwohl Improve alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Übertragung bekannter Viren zu verhindern, sollten der Kunde und/oder der Teilnehmer auch alle eingehenden elektronischen Nachrichten auf Viren überprüfen und geeignete Antiviren-Schutzsoftware verwenden, um seine Dateien, E-Mail-Nachrichten und deren Anhänge zu überwachen. 

 

Art. 8 Kundenpflichten 

8.1 Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen dieses Vertrages, jederzeit wahre, genaue, aktuelle und vollständige Informationen zu übermitteln, insbesondere Informationen zu Bildung und Ausbildung, einschließlich spezifischer und notwendiger Anforderungen zur Registrierung und Teilnahme an Dienstleistungen. Unternehmenskunden, die die Informationen im Namen ihrer Mitarbeiter bereitstellen, müssen sicherstellen, dass sie die entsprechende Zustimmung dieser Mitarbeiter zur Bereitstellung erhalten. a) Wenn sich solche Informationen ändern, muss der Kunde Improve unverzüglich informieren und die Informationen stets aktuell halten. Improve kann sich auf die vom Kunden jederzeit bereitgestellten Informationen verlassen, ohne deren Richtigkeit, Aktualität, Genauigkeit oder Unvollständigkeit überprüfen zu müssen, und haftet nicht für mangelnde Wahrhaftigkeit. b) Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Improve über jede Änderung der dem Kunden und/oder Teilnehmer mitgeteilten Kontaktdaten zu informieren. Improve kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, den Kunden nicht über die angeforderten Dienstleistungen zu informieren, wenn die Kontaktdaten nicht aktuell sind. c) Der Kunde muss sicherstellen, dass er Improve über besondere Ernährungsbedürfnisse oder relevante Gesundheitszustände informiert, die Improve für den normalen Betrieb und die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden und/oder Teilnehmer kennen sollte. 

8.2 Der Kunde ist gemäß diesem Vertrag verpflichtet, den Kurs vollständig und innerhalb der von Improve festgelegten Fristen sowie auf die vom Kunden gewählte und von Improve akzeptierte Weise zu bezahlen. 

8.3 Der Kunde und/oder der Teilnehmer bestätigt, dass es nicht gestattet ist, Bilder oder Töne der Unterrichtsstunden aufzunehmen, zu kopieren oder zu übertragen, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Improve. 

8.4 Wann immer die Dienstleistungen persönlich erbracht werden, müssen der Kunde und/oder der Teilnehmer bei der Teilnahme an den Dienstleistungen jederzeit einen Personalausweis mit sich führen. 

 

Art. 9 Improve-Pflichten 

9.1 Improve wird: a) die Dienstleistung mit angemessener Sorgfalt und Umsicht erbringen; b) sicherstellen, dass die Referenten in ihrem Unterrichtsgebiet entsprechend erfahren sind, VORAUSGESETZT, dass der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass die Referenten für die Richtigkeit und Genauigkeit der von ihnen gelehrten und bereitgestellten Informationen verantwortlich sind und Improve nicht für Ungenauigkeiten oder Fehler haftet, die in mündlicher oder schriftlicher Form auftreten können; c) die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen wahren, die ihr vom Kunden bereitgestellt und vom Kunden ausdrücklich als vertrauliche Informationen gekennzeichnet wurden; d) angemessene Sicherheit gemäß den geltenden nationalen Gesetzen und der Datenschutz-Grundverordnung (EU) gewährleisten; e) die Datenschutz- und Cookie-Richtlinie einhalten, die festlegt, wie personenbezogene Daten, die Improve vom Kunden bereitgestellt werden, erhoben und verarbeitet werden. 

 

Art. 10 Stornierung oder Änderung der Dienstleistung 

10.1 Durch den Kunden: a) Der Kunde (als Teilnehmer oder als Arbeitgeber eines Teilnehmers) kann den Ersatz einer anderen Person anstelle eines Teilnehmers beantragen, entweder für eine Dienstleistung in ihrer Gesamtheit oder teilweise oder nur in einem oder einigen Modulen dieser Dienstleistung. Damit dies analysiert werden kann, muss der Kunde Improve jedoch im Voraus schriftlich den Namen des Teilnehmers mitteilen, der an der Dienstleistung oder den Modulen der Dienstleistung teilnehmen wird, damit die Kundenakte die Teilnahme korrekt widerspiegelt. Erst nach Bestätigung der Annahme der Änderung durch Improve kann die Ersatzperson am Kurs oder Modul teilnehmen. b) Sollte ein Teilnehmer ein oder mehrere Module versäumen, kann der Teilnehmer einen schriftlichen Antrag stellen, an einem alternativen oder ähnlichen Modul teilzunehmen, das beim nächsten Angebot dieser Dienstleistung durch Improve verfügbar ist. Improve entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein solcher Antrag angenommen wird, und bestätigt ihre Entscheidung schriftlich. Wird der oben genannte Antrag von Improve angenommen, kann ein zusätzlicher Betrag für Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Änderung (Verwaltungsgebühr) berechnet werden. c) Wenn der Kunde eine Dienstleistung, die er abonniert hat, stornieren möchte, kann er dies tun, wenn die Dienstleistung noch nicht erbracht wurde, vorbehaltlich Art. 10.1(d) und (e), und die Stornierung muss schriftlich per E-Mail an Improve gesendet werden an: info.uk@improveinternational.com d) Wird die Dienstleistung vom Kunden 30 Tage oder mehr vor dem für den Beginn der Dienstleistung geplanten Datum storniert, wird dem Kunden der entsprechende oder gleichwertige Betrag der Anzahlung berechnet, mit Ausnahme einer Stornierung gemäß Ziffer 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. e) Wird die Dienstleistung vom Kunden oder Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen vor dem geplanten Startdatum oder danach storniert oder abgebrochen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung, mit Ausnahme einer Stornierung gemäß Art. 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und der gesamte Servicepreis wird fällig und vom Kunden zu zahlen. 

10.2 Durch Improve: a) Kann ein Kurs nicht stattfinden (z.B. wegen unzureichender Anmeldezahlen, Krankheit des Trainers oder anderer unvorhergesehener Umstände), benachrichtigt Improve den Kunden so bald wie möglich und erstattet alle bereits gezahlten Gebühren vollständig. Improve haftet nicht für andere vom Kunden incurrierte Kosten oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Transport-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten, es sei denn, die Stornierung resultiert aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens Improve. b) Improve behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen die Termine, den Veranstaltungsort oder die Trainer des Kurses zu ändern. In solchen Fällen wird Improve den Kunden so früh wie möglich informieren, und es wird keine Entschädigung oder zusätzliche Rückerstattung fällig. 

 

Art. 11 Versicherung 

Improve verfügt über eine angemessene Versicherungsdeckung für die Erbringung der Dienstleistungen. Der Kunde muss auch sicherstellen, dass er über eine angemessene Versicherung verfügt, um seine oder die Teilnahme von Teilnehmern an den Dienstleistungen abzudecken, insbesondere während praktischer Übungen oder Besuche in anderen Einrichtungen sowie unter Einhaltung der geltenden öffentlichen Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Landes. 

 

Art. 12 Kündigung 

12.1 Improve kann den Vertrag kündigen, wenn: a) der Kunde die Vertragsbedingungen wesentlich oder dauerhaft verletzt; b) der Kunde eine Gebühr oder den Servicepreis gemäß dem Vertrag nicht pünktlich zahlt. c) Improve in Bezug auf Kunden davon Kenntnis erlangt, dass der Kunde (i) Gegenstand eines Konkursverfahrens (oder eines entsprechenden Verfahrens in einer anderen Gerichtsbarkeit) ist, (ii) zahlungsunfähig geworden ist oder diesbezüglich eine Vereinbarung trifft oder Maßnahmen ergreift, (iii) oder Vereinbarungen zugunsten seiner Gläubiger trifft (iv) oder wenn seine Vermögenswerte Gegenstand irgendeiner Form der Pfändung sind. d) Improve in Bezug auf Unternehmenskunden diesen Vertrag kündigen kann, wenn der Kunde zahlungsunfähig wird, in irgendeine Form der Liquidation oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern eintritt oder freiwillig oder zwangsweise insolvent wird, oder wenn ein Empfänger oder Administrator ernannt wird. 

12.2 Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten aus dem Vertrag ist nicht als Verzicht auf solche Rechte auszulegen und beeinträchtigt deren spätere Ausübung nicht. 

 

Art. 13 Haftung 

13.1 Der Umfang der Haftung der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder auf andere Weise entsteht und ob sie durch Fahrlässigkeit oder Falschdarstellung verursacht wurde oder nicht) ist in diesem Art. 13 festgelegt. 

13.2 Vorbehaltlich Art. 13.4 übersteigt die Gesamthaftung von Improve gegenüber dem Kunden oder einem Teilnehmer insgesamt nicht die vom Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen gezahlten Beträge. 

13.3 Vorbehaltlich Art. 13.4 haftet Improve nicht für Folgeschäden, indirekte oder besondere Verluste. 

13.4 Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass es die Haftung von Improve für Tod oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistiger Falschdarstellung oder jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschränkt oder ausschließt. 

13.5 Außer wie ausdrücklich im Vertrag festgelegt, gibt Improve keine Gewährleistung und macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Dienstleistungen, und alle Gewährleistungen und Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz, Common Law oder auf andere Weise, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 

 

Art. 14 Datenschutzrichtlinie 

14.1 Die Datenschutzrichtlinie von Improve finden Sie auf der Improve-Website. Durch die Registrierung und das Abonnieren einer der Dienstleistungen von Improve, ob gemeinsam oder im Namen Dritter erbracht, stimmt der Kunde der Verarbeitung und Weitergabe von Informationen an diese Entität(en) zum Zweck des Erhalts der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu. Improve wird den Kunden über die Beteiligung Dritter an der Erbringung der Dienstleistung informieren. Solche Entität(en) können den Kunden gemäß ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und anderen Vorschriften kontaktieren. Wenn der Kunde an Aktivitäten teilnimmt, die von der International School of Veterinary Postgraduate Studies (ISVPS) akkreditiert und bewertet und/oder von Zertifizierungspartnern, mit denen Improve von Zeit zu Zeit zusammenarbeitet, validiert werden, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass Improve die für Akkreditierungs- und Zertifizierungszwecke erforderlichen Informationen an diese Entitäten weitergeben kann. Soweit relevant, wird Improve sicherstellen, dass vertragliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um den Schutz der an Dritte weitergegebenen personenbezogenen Daten des Kunden zu gewährleisten. 

14.2 Die Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte, die nicht die oben genannten sind, erfolgt nur in Fällen, in denen dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist. 

 

Art. 15 Beschwerden und Streitbeilegung 

15.1 Ist der Kunde mit einem Aspekt der Dienstleistung nicht zufrieden, kann er eine schriftliche Beschwerde per E-Mail einreichen. Improve bestätigt den Eingang innerhalb von drei Werktagen und informiert den Kunden regelmäßig über den Fortgang der Beschwerde mit dem Ziel, die Situation zu lösen. 

15.2 Sollte im Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Streitfall entstehen, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben zu handeln und zunächst zu versuchen, den Streit zwischen den Parteien beizulegen. Bleibt der Streit 30 Tage, nachdem eine Partei die andere über diesen Streit benachrichtigt hat, ungelöst, vereinbaren die Parteien, in gutem Glauben eine Mediation zur Beilegung eines solchen Streits einzuleiten und dies gemäß dem CEDR (Centre for Effective Dispute Resolution) Modell-Mediationsverfahren zu tun. Sofern zwischen den Parteien nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des Streits anders vereinbart, wird der Mediator von CEDR benannt. Die Aufnahme einer Mediation hindert die Parteien nicht daran, Gerichtsverfahren einzuleiten oder fortzusetzen. 

 

Art. 16 Höhere Gewalt 

Die Parteien haften weder für Leistungsverzögerungen noch für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung durch Höhere Gewalt verursacht wird. Im Sinne des Vertrages gilt Höhere Gewalt als unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Explosion, Aufruhr, Krieg (erklärt oder nicht), Hurrikan, Terrorismus, schwerer Unfall, Epidemie, Beschränkung oder andere staatliche Maßnahmen, Handlungen oder Unterlassungen ziviler oder militärischer Behörden, Streik, Arbeitskampf (unabhängig davon, ob Mitarbeiter der Improve Group beteiligt sind oder nicht), die eine der Parteien daran hindern, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei so bald wie möglich und unternimmt zumutbare Anstrengungen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern. Die Erfüllung der Verpflichtungen wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt, und keine der Parteien haftet oder hat Anspruch auf Entschädigung infolge einer solchen Aussetzung. 

 

Art. 17 Allgemeines 

17.1 Für die Zwecke dieses Vertrags muss jede Mitteilung, die von einer der Parteien erforderlich, notwendig oder zulässig ist, schriftlich an die E-Mail-Adresse erfolgen, die der anderen Partei zu diesem Zeitpunkt für die Zwecke dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wurde. 

17.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie können jederzeit von Improve geändert werden. 

17.3 Improve kann jederzeit und ohne Benachrichtigung des Kunden Änderungen an den Kursen vornehmen, die notwendig sind, um anwendbaren Sicherheits- oder anderen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, die die Art oder Qualität der Kurse nicht wesentlich beeinträchtigen. 

17.4 Sofern in diesem Art. 17.4 nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, hat eine Person, die nicht Vertragspartei ist, keine Rechte zur Durchsetzung der Bestimmungen des Vertrags, VORAUSGESETZT, dass jedes Unternehmen innerhalb der Improve International Group berechtigt ist, jede der Bestimmungen des Vertrags durchzusetzen. Die Zustimmung einer solchen Einheit ist nicht erforderlich, um den Vertrag oder eine seiner Bestimmungen aufzuheben oder zu ändern. 

17.5 Die Parteien sind unabhängige Personen und keine Partner, Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und der Vertrag begründet keine Joint Venture, Treuhand-, Treuhand- oder andere Beziehung zwischen ihnen, außer der darin ausdrücklich vorgesehenen vertraglichen Beziehung. Keine der Parteien hat oder gibt vor, eine Befugnis zu haben, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen. 

17.6 Der Vertrag ist so auszulegen, dass alle seine Bestimmungen nach geltendem Recht wirksam und gültig sind; sollte jedoch eine der Bestimmungen des Vertrags von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die teilweise Gültigkeit dieser und der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. 

17.7 Die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen ihnen darstellt und alle früheren Vereinbarungen, Verständnisse und Absprachen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand ersetzt. 

17.8 Jede Partei bestätigt, dass sie den Vertrag nicht im Vertrauen auf eine Zusicherung oder Gewährleistung eingegangen ist, die nicht ausdrücklich im Vertrag aufgeführt ist, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsmittel zustehen. Keine Partei hat einen Anspruch wegen unschuldiger oder fahrlässiger Falschdarstellung aufgrund einer Erklärung im Vertrag. 

 

Art. 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Die Bestandteile des Abkommens wurden in Übereinstimmung mit den geltenden deutschen Rechtsvorschriften abgefasst und unterliegen diesen. 
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschließlich die deutschen Gerichte zuständig. 

 

Version 5, Oktober 2025